Herbert Schmitz: Ist der Widerruf von Darlehensverträgen möglich?
Herbert Schmitz: Man hört immer wieder, dass der Widerruf von Darlehensverträgen möglich ist?
Derzeit liegen die Immobilienzinsen bei zehnjähriger Laufzeit unter 1 % und sogenannte Altverträge haben meist wesentlich höheren Zinssatz.
Da kann sich leicht jeder selbst ausrechnen was man sparen könnte. Also durchaus ein Thema. Deshalb haben wir uns im Interesse unserer vielen VIP-Business-Club-Mitglieder bei der fachlich sehr versierten Rechtsanwalts-Kanzlei Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden, erkundigt und folgende Auskunft erhalten:
Widerruf von Darlehensverträgen: Rechtsanwalt Joachim-Cäsar-Preller
Erfahrungsgemäss wird keine Bank ihrem Kunden freiwillig etwas schenken. Aber, die Chancen, dass einem Widerruf statt gegeben wird und man dadurch eventuell eine Umstellung oder wenigstens einen lukrativen und vorteilhaften Vergleich erzielen kann, stehen nicht schlecht. Viele Banken lassen sich zumindest auf ein klärendes Gespräch ein.
Wir haben derzeit einige Mandate bei denen dies sehr erfolgversprechend aussieht, schliesslich könnte man die Einsparung sehr gut in eine zusätzliche Tilgung investieren und somit frühzeitiger seinen Kredit beenden, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Sie möchten auch prüfen, ob das für einen Ihrer Darlehensverträge möglich und sinnvoll ist?
Herbert Schmitz: Kostenfreies Angebot für Ersteinschätzung
Zu dem kostenfreien Angebot (Ersteinschätzung) der Kanzlei Cäsar-Preller gelangen Sie über die Homepage: https://www.caesar-preller.de/
Weitere Informationen zu Joachim Cäsar-Preller:

Joachim Cäsar-Preller
Kanzlei Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia
Uhlandstrasse 4
65189 Wiesbaden