VIP Business-Club News April 2020 |
Sie haben lange nichts von uns gehört – aber uns gibt es noch, und besser als je zuvor. Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern, und die anderen nutzen die technischen Möglichkeiten, die uns das moderne Internet mit den vielen Kommunikationsmöglichkeiten bietet. (So ein etwas abgeleitetes chinesisches Sprichwort) Gerade jetzt arbeiten wir in unserer bayerisch-hessischen Kooperation intensiv an den Themen, die trotz aller Umstände auch jetzt aktuell sind, und in wenigen Wochen aktueller den je sein werden. Letztlich geht es um unser aller Geld, auf das wir jetzt mehr denn je achten müssen. Und genau das haben unsere heutigen News-Beiträge zum Thema. |
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6 % Zinsen: und das bei kurzen Laufzeiten und den Sicherheiten einer Immobilie – wo gibt es das sonst noch?Der führende Immobilien-Crowd-Investing-Anbieter Exporo macht es vor, wie Sie trotz gebremsten Umfeld jetzt erfolgreich investieren können. Wohnen in NRW – das aktuelle Exporo-Projekt ist bereits zu 93 % gezeichnet – aber für die Partner des VIP-Business-Clubs konnten wir noch ein Kontingent sichern. |
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Diesel-Abgas-SkandalInterview von Herbert Schmitz mit Joaching-Cäsar-Preller zum Diesel-Skandal Von den 450.000 Musterklägern im Diesel-Abgas-Skandal haben 190.000 Geschädigte, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, kein Vergleichsangebot von VW bekommen. |
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Immobilien-BrancheDas Corona-Virus und die notwendigen Maßnahmen zu seiner Eindämmung bremsen die Weltwirtschaft dramatisch aus, so Herbert Schmitz. Immobilien sind eine prozyklische Assetklasse, Mieten und Kaufpreise steigen und fallen mit der Nachfrage |
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Leckere Weine: Probierpaket „TRADITION“Der Frühling ist da – und wenn wir ihn auch nicht beim Wochenendtrip, Ausflug mit Freunden oder bei einem Restaurantbesuch genießen können, so doch zu Hause auf dem Balkon oder im Garten bei einem NETTen Glas Wein.
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Widerrufsbelehrungen von Darlehens-verträgen lt. EuGH nicht rechtsgültigDer Europäische Gerichtshof hat am 26.03.2020 festgestellt, dass sehr viele Widerrufsbelehrungen die von Deutschen Kreditinstituten, Sparkassen und Volksbanken verwendet worden sind, keine Gültigkeit besitzen. Zum Interview von Herbert Schmitz mit RA Joachim Cäsar-Preller |
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