Reiserecht in Corona-Zeiten -ein Interview von Herbert Schmitz mit Herrn Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Herbert Schmitz: Lieber Herr Cäsar-Preller, unseren VIP-Business-Club erreichen täglich Anfragen von Mitgliedern, Partnern und Geschäftsfreunden, wie sie sich am besten wegen dem Ausfall ihrer Urlaubsreisen verhalten sollen?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Auch in unserer Kanzlei wird diese Frage häufig von Mandanten gestellt. Wir haben uns speziell auf diese Problematik vorbereitet. Denn es gibt hier einige Ungereimtheiten und wohl auch Missverständnisse.
Die Bundesregierung will die Reisenden dazu verpflichten, Reisegutscheine von ihrer Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter zu akzeptieren. Ist das ok?Die Gutscheine sollten nur gültig sein bis zum 31.12.2021.
Herbert Schmitz: Wir haben aus anderen Ländern andere Regelungen gehört und sind der Meinung, dass dies keinesfall akzeptabel ist.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Richtig. Wir hätten allen Mandaten empfohlen dieses nicht zu akzeptieren. Nun kommen gute Nachrichten von der EU-Kommission.
Herbert Schmitz: Wir haben davon gehört und was bedeutet dies nun konkret?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Die Vorstellungen der Bundesregierung wurden deutlich zurückgewiesen.
Wie auch wir meinen, ist nämlich der Verweis auf Reisegutscheine für die Verbraucher nicht hinnehmbar, denn keiner weiß, ob und wann er wieder verreisen kann.
Herbert Schmitz: Ich selbst sehe darin noch ein weiteres Risiko, denn nicht nur die Lufthansa, sondern auch andere Fluglinien, Reiseveranstalter werden bei länger anhaltender Krise sicherlich in Schieflage, oder in Insolvenz geraten. Was dann?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Exakt auch dies waren und sind unsere Argumente. Denn dann würde ausschliesslich der Verbraucher das Insolvenzrisiko der Fluggesellschaft / Reiseveranstalter tragen.
Herbert Schmitz: Wie ist nun dann die heutige aktuelle Situation und Rechtslage?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Der Verbraucher kann jetzt seine Reiseanzahlung bzw. den gezahlten Reisepreis komplett zurückverlangen.
Herbert Schmitz: Wie soll man also vorgehen?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Man kann dies selbst machen, oder wir helfen damit indem wir ein fundiertes Schreiben aufsetzen.
Herbert Schmitz: Und wenn man dies allein macht und die Gesellschaften/Firmen nicht reagieren?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wenn der Reiseveranstalter / die Fluggesellschaft dies nicht freiwillig macht, so können Sie sich wegen einer kostenfreien Beratung gerne an uns wenden.
Herbert Schmitz: Vielen Dank für diese doch sehr positiven Informationen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Gerne stehen wir ihren VIP-Club-Mitgliedern und Partnern beratend zur Seite. Wie gesagt, mit einer kostenlosen Erstberatung.
Zu dem kostenfreien Angebot (Ersteinschätzung) der Kanzlei Cäsar-Preller gelangen Sie über die Homepage: https://www.caesar-preller.de/
Weitere Informationen zu Joachim Cäsar-Preller:

Joachim Cäsar-Preller
Kanzlei Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia
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