Herbert Schmitz in einem ganz speziellen Interview mit Rechtsanwalt Cäsar-Preller auf Grund eines Artikels von Rechtsanwalt Bernhardt, Kanzlei Wiesbaden.
Herbert Schmitz: Aufgrund der Gesundheitslage müssen sich viele Bürger gegenwärtig mit einer Vielzahl von kurzfristig erstellten neuen Gesetzen beschäftigen. Sofern man als Laie dies überhaupt überblicken kann.
Rechtsanwalt Bernhardt: „Es kann davon ausgegangen werden, dass viele Gesetze verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen und einer sehr genauen juristischen Prüfung unterzogen werden müssen“. Und je länger die Krise dauert, umso umfangreicher und komplizierter werden die Sachverhalte und Entscheidungen der Politik.
Herbert Schmitz: Mich persönlich beschäftigen viele Bereiche über die nur wenig diskutiert und m.E. auch zu wenig in die Tiefe gegangen wird.
Zum Beispiel, was ist mit der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit?
Rechtsanwalt Bernhardt: „Die Religionsfreiheit ist ein hoch geschütztes verfassungsrechtliches Gut nach unserem Grundgesetz“.
Die Verbote bezüglich sozialer Kontakte durch verschiedene Landesgesetzgeber wie auch den Bund betreffen natürlich auch die Durchführung von religiösen Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder sonstigen Gebetshäusern.
Herbert Schmitz: Ist dies im Hinblick auf Art. 4 des Grundgesetzes, der ausdrücklich eine ungestörte Durchführung religiöser Veranstaltungen gewährleistet, zu rechtfertigen?
Rechtsanwalt Bernhardt: „Nach und nach erreichen uns nun die ersten Entscheidungen von Gerichten, die sich mit der Corona-Gesetzgebung befassen mussten“.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Eingriff rechtmäßig und insbesondere auch verhältnismäßig sei, da der Schutz des Grundrechts auf Gesundheit und Leben gegenüber der Religionsfreiheit vorrangig sei. Im Urteil wurde auch ausgeführt, dass sich das Verbot nur auf Gottesdienste oder sonstige religiöse Handlungen mit mehreren Personen beziehe.
Die „stille Einkehr“ in einem Gebetsraum sei für den Gläubigen welcher Religion auch immer natürlich weiterhin möglich.
Herbert Schmitz: Also ist alles gesetzeskonform?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ich sehe vieles nicht so eindeutig und bin mir sehr sicher, dass einiges von Richtern noch eingehend geprüft und beurteilt wird.
Herbert Schmitz: Was raten Sie also den VIP-Business-Club-Mitgliedern die ihre Freiheit eingeschränkt sehen?
Rechtsanwalt Bernhardt: Gegen sämtliche Verbotbescheide von Behörden kann man sich natürlich zunächst einmal zur Wehr setzen. „Es gilt in jedem Falle, Bescheide rechtzeitig mit dem Einspruch anzufechten, und sich fachkundiger anwaltlicher Beratung zu versichern“.
Herbert Schmitz: Macht es Sinn dies sofort zu tun, so lange die Krise andauert und wöchentlich neue Massnahmen kommen?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Die verbindliche Klärung der mit den neuen Gesetzen aufgeworfenen Rechtsfragen wird sich in jedem Falle noch mehrere Jahre lang hinziehen; bis dahin sollte man Rechtsnachteile nicht in Kauf nehmen.
Herbert Schmitz: Gilt auch bei diesen Themen ihre Zusage einer kostenlosen Erstberatung?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ein uneingeschränktes JA.
Zu dem kostenfreien Angebot (Ersteinschätzung) der Kanzlei Cäsar-Preller gelangen Sie über die Homepage: https://www.caesar-preller.de/
Weitere Informationen zu Joachim Cäsar-Preller:

Joachim Cäsar-Preller
Kanzlei Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia
Uhlandstrasse 4
65189 Wiesbaden
Quellen – Hinweise:
VGH Hessen, Az. 8 B 892/20.N