Herbert(Bert) Schmitz wurde in den letzten Tagen von vielen VIP-Business-Club-Mitgliedern auf dieses bestimmte Thema angesprochen und angeschrieben, nachdem er sich über verschiedene Social-Media-Kanäle bereits dazu geäussert hatte.
Herbert Schmitz nahm dies zum Anlass, den Experten in Verkehrsrechtfragen, Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller in dessen Kanzlei in Wiesbaden zu interviewen.
Interview von Herbert Schmitz mit RA Caesar-Preller
Herbert Schmitz: Viele Bußgelder, Strafverfahren, Fahrverbote sind rechtswidrig. Stimmt dies?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Die Straßenverkehrsordnungen sind ein Thema, dass die Politik nahezu ständig beschäftigt. Aktuell gibt es eine Debatte um rechtswidrige Fahrverbote, die durch einen Formfehler der neuen Straßenverkehrsordnung entstanden sind.
Herbert Schmitz: Ich habe dazu verschiedene Kommentare gehört und bitte Sie nun um klare Stellungnahme, damit unsere Club-Mitglieder entsprechende Entscheidungen und Maßnahmen treffen können.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wie in den letzten Tagen bekannt wurde, mussten in 14 von 16 Bundesländern die seit April 2020 geltenden Verordnungen der Straßenverkehrsordnung wieder zurückgenommen werden und zum vorherigen Status Quo zurückgerudert werden, da die strengen Regelungen einen Formfehler aufweisen, der zahlreiche Fahrverbote als rechtswidrig deklariert.
Herbert Schmitz: Laut Informationen des ADAC könnten somit etwa 100.000 Fahrverbote ungültig sein. Eine enorme Zahl.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Nach meinen Schätzungen ist diese Anzahl noch viel zu niedrig. Es könnten mehr als eine Million Vergehen im Straßenverkehr unrechtsmäßig geahndet worden sein. Eine mehr als peinliche Sache für die Bundesrepublik, die nun vor der schweren Aufgabe steht, den Formfehler in der Gesetzesgebung zu ändern und dann über einige Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung nachzudenken. Dies wird vermutlich Wochen und Monate dauern.
Herbert Schmitz: Was bedeutet dies für die Betroffenen nun konkret?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ich rate allen meinen Klienten, Mitgliedern des VIP-Business-Club und Lesern dieses Interviews alle Bußgeldbescheide, die seit dem 28. April diesen Jahres verhängt wurden, prüfen zu lassen. Denn Bußgeldbescheide, die durch den Formfehler entstanden sind, müssen natürlich nicht beachtet werden, beziehungsweise die Betroffenen können die Bescheide anfechten und Ihre Rechte prüfen lassen.
Herbert Schmitz: Die Gesetzesänderung, die im April 2020 durchgesetzt wurde, war lange Thema in den Medien. Die strengen Regeln im Verkehrsalltag sollten Deutschlands Straßen sicherer machen. Viele Experten sahen dies bereits im Vorfeld ganz anders.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Die Fachleute erhalten nun nachträglich Recht.
Herbert Schmitz: Neben den Bußgeldern, Strafen und Punkten in Flensburg gibt es ja nun auch ganz krasse Fälle.
Herbert Schmitz: Was also tun, wenn man durch die falschen StVo Bestimmungen den Führerschein verloren hat?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wer nach dem 28.4.2020 gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat, und einen Bußgeldbescheid oder sogar ein Fahrverbot erhalten hat, muss so schnell wie möglich reagieren. Keine Zeit verlieren. Mein Team und ich bearbeiten bereits seit Tagen solche Fälle. Zuerst klären wir unsere Mandanten auf und sofern die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, haben alle Betroffenen sehr gute Chancen, mit einer geringeren Strafe davonzukommen. Selbst eine Rückgabe des Führerscheins durch die Behörde ist möglich.
Herbert Schmitz: Das klingt ja alles sehr vielversprechend und positiv. Aber, wie ist es mit den Kosten?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Unsere Erstberatung ist auch hier kostenfrei. Die meisten Bürger haben eine Rechtsschutzversicherung. Wir können abklären ob eine Deckungszusage, eine Kostenübernahme durch die Versicherung möglich ist.
Herbert Schmitz: Und wenn nicht?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wie immer, sagen wir unseren Mandanten im Vorfeld, bevor wir etwas unternehmen, welche Kosten für sie entstehen und jeder Betroffene kann frei entscheiden wie wir verfahren sollen. Nichts zu tun, ist die völlig falsche Entscheidung.
Herbert Schmitz: Vielen Dank. Wie gesagt, uns haben in den letzten Tagen konkrete Anfragen erreicht, wir erlauben uns daher ihnen diese direkt morgen weiter zu leiten. Es handelt sich dabei um langjährige VIP-Business-Club-Mitglieder.
Herbert Schmitz: Kostenfreies Angebot für Ersteinschätzung
Zu dem kostenfreien Angebot (Ersteinschätzung) der Kanzlei Cäsar-Preller gelangen Sie über die Homepage: https://www.caesar-preller.de/
Weitere Informationen zu Joachim Cäsar-Preller:

Joachim Cäsar-Preller
Kanzlei Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia
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