Herbert Schmitz im Interview: Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen

Herbert SchmitzHerbert Schmitz im Interview mit mit Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Thema: Aktuellere Stand zu Darlehensverträgen und deren Widerrufsbelehrungen

Herbert Schmitz: Wie ist der aktuelle Stand zu Darlehensverträgen und deren Widerrufsbelehrungen?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Der Europäische Gerichtshof hat am 26.03.2020 festgestellt, dass sehr viele Widerrufsbelehrungen die von Deutschen Kreditinstituten, Sparkassen und Volksbanken verwendet worden sind,  keine Gültigkeit besitzen.  

Herbert Schmitz: Woran liegt das?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Dies liegt daran, dass diese Widerrufsbelehrungen ein Hinweis nach § 492 Absatz 2 BGB enthalten.

Diese Vorschrift verweist wiederrum auf viele andere Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Aus dieser Kettenverweisung ergibt sich eine Diskrepanz für den Verbraucher dahingehend das er nicht erkennen kann wann nun wirklich die Widerrufsfrist zu laufen beginnt.

Herbert Schmitz: Was bedeutet dies konkret? 

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Aus diesem Grunde ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerrufsfrist als solches hat danach überhaupt noch nicht begonnen zu laufen. Dies bedeutet das auch noch jetzt die Darlehensverträge widerrufen werden können.

Herbert Schmitz: Das hat doch positive Auswirkungen für jeden Darlehensnehmer?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Genau. Das zieht sehr große wirtschaftliche Vorteile für die Darlehensnehmer nach sich.

Herbert Schmitz: Um welche Verträge handelt es sich im Besonderen?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Bei den betroffenen Krediten handelt es sich um Immobilienkredite, Autokredite und sonstige Verbraucherkredite.

Herbert Schmitz: Wie sollen die Betroffenen nun vorgehen?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung zu den Widerrufsmöglichkeiten Ihrer Verträge

—- Ende des Interviews—

Herbert Schmitz:

Zu dem kostenfreien Angebot (Ersteinschätzung) der Kanzlei Cäsar-Preller gelangen Sie über die Homepage:    https://www.caesar-preller.de/

Weitere Informationen zu Joachim Cäsar-Preller:

Joachim Cäsar-Preller
Kanzlei Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia
Uhlandstrasse 4
65189 Wiesbaden

https://www.caesar-preller.de/

 

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

5 × vier =