Herbert Schmitz im Interview: Unternehmer haben weitere Ansprüche auf Entschädigung in der Corona-Krise

Herbert SchmitzHerbert Schmitz im Interview mit mit Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Thema: Unternehmer haben weitere Ansprüche auf Entschädigung in der Corona-Krise

Herbert Schmitz: Hunderttausende von Unternehmen und Betrieben sind wegen der Corona-Krise gezwungen ihre aktive Geschäftstätigkeit einzustellen. Dies betrifft unter anderem die gesamte Gastronomie, den Einzelhandel und die Hotellerie.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Nicht nur diese Branchen sind betroffen. Ich bekomme derzeit Anfragen von Künstlern, Freiberuflern usw.

Herbert Schmitz: Einige Ansprüche sind ja durch die Medien bekannt. Welche Ansprüche sind noch möglich und wichtig?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Nach den §§ 56 ff Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit den Rechtsgedanken des enteignungsgleichen Eingriffs entstehen erfolgsversprechende Schadensersatzansprüche gegenüber dem jeweiligen Bundesland. Letztendlich erbringt jede Unternehmung die wegen der Corona-Krise schließen musste ein Sonderopfer für die Allgemeinheit, das Gesundheitswesen und für den Infektionsschutz vor weiteren Erkrankungen. Hierfür steht jeder Unternehmung eine Geldentschädigung zu.

Herbert Schmitz: Aber dazu sind doch u.a. die Fördergelder gedacht?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Die Möglichkeit einen KFW Förderkredit zu bekommen ändert hieran nichts, denn am Ende muss jeder Kredit vollständig zurückbezahlt werden.

Herbert Schmitz: Dann ist dies im eigentlichen Sinne ja keine Entschädigung?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Richtig.Lediglich müsste man sich eine Einmalzahlung im Rahmen der Soforthilfe anrechnen lassen. Grundlage des Schadensersatzanspruchs der  Höhe nach  ist der  entgangene Umsatz. 

 Herbert Schmitz: Vielen Dank für diese, für viele,bestimmt noch nicht bekannte Information für unsere VIP-Business-Club-Mitglieder.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Gerne. Im übrigen ist meine telefonische Erstberatung völlig Kostenfrei.

Zu dem kostenfreien Angebot (Ersteinschätzung) der Kanzlei Cäsar-Preller gelangen Sie über die Homepage:    https://www.caesar-preller.de/

Weitere Informationen zu Joachim Cäsar-Preller:

Joachim Cäsar-Preller
Kanzlei Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia
Uhlandstrasse 4
65189 Wiesbaden

https://www.caesar-preller.de/

 

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