Herbert Schmitz: Ich bin der Meinung, dass viele Betriebsschließungen in der Corona Krise existenzgefährdet sind. Oder, noch besser formuliert, sogar existenzvernichtend. Eine Existenz die zerstört ist, hat doch auch Auswirkungen auf das gesamte geschäftliche und private Umfeld dieser Menschen. Wir reden hier doch über Menschen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Genau darum geht es und exakt so sehe ich es auch. Deshalb sollte sich jeder Unternehmer, der von einer Betriebsschließung betroffen gewesen ist, gut überlegen ob er auf Entschädigungsansprüche gegen sein Bundesland wirklich verzichten will, denn die §§ 56 ff Infektionsschutzgesetzt, so wie das Rechtsinstitut Enteignung gleicher Eingriffe und der Aufopferungsanspruch geben Rechtsgrundlagen für Entschädigungsansprüche.
Herbert Schmitz: Wer also seinen Betrieb aufgrund Gesetz, allgemeiner Verfügung oder durch einzelbehördliche Maßnahmen zeitweise schließen musste, hat grundsätzlich diesen Anspruch? Auch wenn der Staat ein berechtigtes Interesse an dieser Anordnung hat? Sind Sie sicher, dass es hierfür keine Ausnahmen gibt und man weiss doch, dass Rechtsstreite mit bzw. gegen den Staat schwer zu gewinnen sind.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Das mag sein, aber schwierig ist doch nicht unmöglich und es gibt doch genügend Beispiele wo Bürger gegen Behörden bzw. den Staat gewonnen haben und meine Kanzlei und ich haben hinreichend Mandate und Urteile mit positivem Ausgang für unsere Mandanten.
Wichtig: Dabei spielt es keine Rolle, ob und in wieweit das Handeln des Staates rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Man ist mit gutem Rechtsbeistand nicht hilflos und muss sich nicht alles gefallen lassen.
Herbert Schmitz: Was würden Sie also unseren Lesern und den Mitgliedern des VIP-Business-Club nun konkret empfehlen?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Es gibt hier wichtiges zu beachten. Vor allem auch die richtige Herangehensweisen und vor allem auch sind Fristen zu beachten. Was nutzt es eine Sache zu beginnen und dann kein Recht zu bekommen, nur weil man eine Frist versäumt hat.
Herbert Schmitz: Welche Fristen gibt es bzgl. diesen Betriebsschliessungen?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Es EILT. Eilt sehr sogar, denn nach unserer Auffassung und unserem Kenntnisstand ist wohl am 18.06.2020 die Antragsfrist für diese Ansprüche unwiderruflich ablaufen. Es eilt also wirklich.
Herbert Schmitz: Das heißt, es sind nur noch wenige Tage bis die Ansprüche endgültig verloren gegangen sind. Wie kann man die Frist wahren ohne seine Ansprüche deshalb zu verlieren?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wir können nur dringend empfehlen, sich an fachkundige Rechtsanwälte zu wenden, um dies zu verhindern.
Herbert Schmitz: Was ist dabei ihr Ziel:
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Unser Ziel ist es vorrangig außergerichtlich eine Einigung mit dem Bundesland bzw. deren Behörden zu finden.
Herbert Schmitz: Und was ist wenn sich die Verhandlungen in die Länge ziehen, weil es vermutlich sehr viele Anspruchsteller geben wird?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller; Das ist dann kein Problem, denn die Zeit für eine Klage ist nach rechtzeitiger Antragsstellung noch drei Jahre.
Herbert Schmitz: Wie sieht es mit den Kosten aus?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wir besprechen dies immer im Vorfeld mit unseren Mandanten. Die Höhe der Kosten hängt wie immer, vom Streitwert ab und danach berechnen wir unsere Kosten und sagen unseren Mandanten diese dann auch und jeder kann dann für sich entscheiden ob er dazu bereit ist. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass wir bei vorhandener Rechtsschutzversicherung prüfen ob dies unter Umständen gedeckt ist und wir fragen auch kostenfrei bei der Rechtsschutzversicherung nach einer Deckungszusage.
Herbert Schmitz: Also ein Rundum-Service und eine sehr faire Herangehensweise.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Dafür ist unsere Kanzlei bekannt und wir haben auch die entsprechende Erfahrung. Aber an alle Betroffenen kann ich nur dringend sagen: Bitte versäumen Sie nicht die Antragsfrist vom 18.06.2020.
Herbert Schmitz: Vielen Dank für die Gelegenheit uns so schnell alle diese Informationen zu geben und vielen Dank für das Interview.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ich danke Ihnen, dass Sie ihre VIP-Business-Club-Mitglieder so umfassend informieren.
Herbert Schmitz: Kostenfreies Angebot für Ersteinschätzung
Zu dem kostenfreien Angebot (Ersteinschätzung) der Kanzlei Cäsar-Preller gelangen Sie über die Homepage: https://www.caesar-preller.de/
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Joachim Cäsar-Preller
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