Herbert Schmitz interviewt Rechtsanwalt Joachim Cäsar Preller, Wiesbaden, welcher sich ja bereits seit langem sehr intensiv mit dem Diesel-Abgas-Skandal und den rechtlichen Konsequenzen beschäftigt:
Herbert Schmitz: Am Montag, den 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den VW Konzern gesprochen. Beim Einbau der Schummel-Software durch den VW Konzern handelt es sich um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Der VW Konzern und seine Töchter Audi, Seat, Skoda und Porsche sind zum Schadenersatz verpflichtet worden. Ein schwerer Schlag für den VW Konzern. Er hat durch alle Instanzen nunmehr erfolglos behauptet, einen solchen Einbau eines sogenannten Softwareupdates mit den Motoren und den Fahrzeugen zu keinem Zeitpunkt durchgeführt zu haben. Den unhaltbaren Behauptungen des VW Konzerns hat der Bundesgerichtshof einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Herbert Schmitz: Also ein Erfolg auf der ganzen Linie für die Käufer bzw. Betroffenen?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Meine Kanzlei vertritt seit 2016 erfolgreich viele Käufer des VW Konzerns und wir haben dabei immer Bedenken gegen das Musterfeststellungsverfahren beim Oberlandesgericht Braunschweig geäußert.
Herbert Schmitz: Also ist das Urteil nicht so sensationell und Sie haben es so erwartet?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Doch das Urteil ist sensationell. Tatsächlich sind nunmehr die Geschädigten, die den Weg der Einzelklage gegangen sind, so wie wir es immer empfohlen haben, im Vorteil.
Herbert Schmitz: Was bedeutet dies konkret?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Die Geschädigten bekommen nun im Rahmen eines Schadenersatzanspruches den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Sie müssen sich nicht mit einer geringen Abfindungszahlung vom VW Konzern abspeisen lassen.
Herbert Schmitz: Ihre Erfahrung und Hartnäckigkeit wird also damit für ihre Mandanten endlich zum Erfolg?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ja. Wir haben somit einige Hundert Verfahren geführt und gewonnen und führen derzeit noch einige Verfahren welche wir mit diesem Urteil nun auch gewinnen werden. Ein grosser Erfolg für unsere Kanzlei in Wiesbaden.
Herbert Schmitz: Was empfehlen Sie nun unseren VIP-Business-Club-Mitgliedern?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ich empfehle denjenigen, die noch keine Einzelklage erhoben haben, ihre Ansprüche kostenfrei und unverbindlich prüfen zu lassen. Im Rahmen eines kostenfreien Services fragen wir zudem Deckungsschutz bei einer Rechtsschutzversicherung des Kunden nach und übernehmen kostenfrei die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung wegen einer Klagedeckung. Herbert Schmitz: Wie siind eventuelle Fristen, wie eilig sind derartige Schritte?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ich rate dazu, die Schadenersatzansprüche gegen den VW Konzern nicht liegenzulassen. Je eher die Betroffenen reagiueren, umso schneller bekommen sie ihre Entschädigungen.
Herbert Schmitz: Vielen Dank für dieses aktuelle Gespräch.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Gerne stehen wir ihren VIP-Club-Mitgliedern und Partnern beratend zur Seite. Wie gesagt, mit einer kostenlosen Erstberatung.
Zu dem kostenfreien Angebot (Ersteinschätzung) der Kanzlei Cäsar-Preller gelangen Sie über die Homepage: https://www.caesar-preller.de/
Weitere Informationen zu Joachim Cäsar-Preller:

Joachim Cäsar-Preller
Kanzlei Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia
Uhlandstrasse 4
65189 Wiesbaden