Herbert Schmitz: Betrug beim Gebrauchtwagenverkauf – Gutgläubiger Erwerb

Herbert Schmitz, Founder des VIP-Business-Club erfuhr von einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes und befragte dazu den Fachanwalt für Verkehrsrecht Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden, um den Mitgliedern des VIP-Business-Club fundierte Auskünfte geben zu können:

Aktuelles BGH-Urteil zum Trickbetrug:

Ein Trickbetrüger hat sich vor 3 Jahren in einem Autohaus in Norddeutschland als Kaufinteressent für ein Wohnmobil ausgegeben. Wie sich später herausstellte, waren die vorgelegten Dokumente professionell gefälscht. Deshalb war der Verkäufer nicht skeptisch und händigte dem potenziellen Käufer die Fahrzeugschlüssel sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins für eine Probefahrt aus. Der vermeintliche Käufer brachte das Wohnmobil nie zurück.

Herbert Schmitz: Der Dieb bot das Wohnmobil im Internet zum Verkauf an. Eine Familie aus Hessen meldete sich und nach einem Treffen am Hauptbahnhof in Hamburg kauften sie das Fahrzeug für 45.000 Euro. Sie bezahlten den Kaufpreis bar. Ab diesem Zeitpunkt mussten sich die Gerichte damit beschäftigen, ob es sich bei dem Kauf um einen gutgläubigen Erwerb gehandelt hat.

RA Cäsar-Preller: „Als gutgläubiger Erwerb wird der wirksame Kauf von Eigentum bezeichnet“.

Herbert Schmitz: Der Fall beschäftigte mehrere Gerichte, wie ich nachlesen konnte.

Herbert Schmitz: Kann man sich auf gutgläubigen Erwerb verlassen?

RA Cäsar-Preller: Das bestohlene Autohaus forderte das Fahrzeug zurück und reichte Klage bei Gericht ein. Den Prozess vor dem Landgericht in Marburg verlor das Unternehmen. Spätere polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass die Zulassungsbescheinigung des Wohnmobils auf Originalpapier gefälscht war. Das Papier war aus der Zulassungsstelle gestohlen worden. 9 Monate später fällte das Oberlandesgericht Frankfurt ein Urteil zugunsten des Autohauses. „Obwohl kein Zweifel bestand, dass die Käufer keinen Verdacht schöpften, ist kein Eigentumserwerb möglich, da das Fahrzeug dem Autohaus geklaut wurde“, so dieses Urteil.

Herbert Schmitz: BGH hat entschieden

Herbert Schmitz: Was hat der BGH nun entschieden und wie ist die somit verbindliche Rechtslage?

RA Cäsar-Preller: „Nun wurde vom fünften BGH-Zivilsenat das erleichternde Urteil für die gutgläubigen Käufer verkündet. Die Familie darf ihr Fahrzeug behalten, weil das Autohaus das Fahrzeug zu einer nicht begleiteten Probefahrt aus den Händen gegeben hat. Das Autohaus darf nur die Zweitschlüssel behalten.“

Herbert Schmitz: Vielen Dank für diese Informationen. Damit können ab sofort Betroffene, die es vermutlich auch in weiteren Fällen gibt, fundiert handeln. Ist ihre Erstberatung für meine VIP-Business-Club-Mitglieder immer noch kostenfrei?

RA Cäsar-Preller: Selbstverständlich, Herr Schmitz. Meine Zusage gilt auch für solche Fälle.

Weitere Informationen zu Rechtsamwaöt Joachim Cäsar-Preller:

Joachim Cäsar-Preller
Kanzlei Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia
Uhlandstrasse 4
65189 Wiesbaden

https://www.caesar-preller.de/

 

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