Herbert Schmitz nimmt zu einzelnen Bereichen über die Folgen des Corona-Virus aktuell Stellung:
Für viele kleine Unternehmen stellt die Corona-Krise eine Existenzbedrohung da. Daher sollen sie Soforthilfen von bis zu 15.000 Euro bekommen. Der Rettungsfonds für Unternehmen fällt noch weit üppiger aus.
Herbert Schmitz hat dazu recherchiert:
Kleine Unternehmen und Selbstständige sollen infolge der Coronavirus-Krise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf des Finanz- und Wirtschaftsministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den das „Handelsblatt“ zuvor berichtete. An diesem Montag soll der Entwurf vom Bundeskabinett und dann in derselben Woche von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.
Herbert Schmitz weiterhin:
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte am Samstag in Berlin: „Wir lassen niemanden allein.“ Dem Entwurf zufolge soll es für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben – bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.
Herbert Schmitz erläutert:
Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Herbert Schmitz zu den Bedingungen:
Die Voraussetzung sollen dem Entwurf zufolge wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen. Der Bund will dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen und rechnet dabei mit einer maximalen Ausschöpfung von drei Millionen Selbstständigen und Kleinstunternehmen.
Die Mittel sollen durch die Länder verteilt werden. Mit dem Programm sollen die Länder Planungssicherheit bekommen – ein Nebeneinander von vielen verschiedenen Soforthilfen auf Ebene der Länder und des Bundes soll es nicht geben.
Herbert Schmitz: Laut Minister Altmeier müssen die Soforthilfen nicht zurückgezahlt werden
Wichtigste Aussage von Minister Altmeier, so Herbert Schmitz ist, dass die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen müssten nicht zurückgezahlt werden. Daneben stünden Kredite zur Verfügung.
Weiter beraten wurde am Samstag über die genaue Ausgestaltung eines Rettungsfonds für Unternehmen. Er soll ein dreistelliges Milliardenvolumen haben.
Herbert Schmitz ergänzt was der Minister weiter sagte:
Wir werden einen Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen verhindern. Dabei darf es keine Tabus geben, denn auch die Realwirtschaft hat aktuell große Probleme.“ Auch vorübergehende staatliche Beteiligungen und Übernahmen seien hierbei zwei mögliche Instrumente.
Auch das bereiten wir in der Bundesregierung vor, um es Montag zügig zu verabschieden.“ (awa/dpa)