Der Diesel-Abgas-Skandal und den rechtlichen Konsequenzen II – ein Interview von Herbert Schmitz

Herbert Schmitz interviewt Rechtsanwalt Joachim Cäsar Preller, Wiesbaden, welcher sich ja bereits seit langem sehr intensiv mit dem Diesel-Abgas-Skandal und den rechtlichen Konsequenzen beschäftigt:

Herbert Schmitz: Lieber Herr Cäsar-Preller, Sie sagen ist gibt zu diesem Rechtsstreit neue Informationen?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ja, sehr wichtige. Der Bundesgerichtshof hat am 05.05.2020 erstmals über einen Diesel-Abgas-Skandal-Fall verhandelt.

Zuvor waren bisher immer nur untergeordnete Gerichte damit betraut, wodurch es nie zu eindeutigen, für alle Betroffenen, gültigen Entscheidungen kommen konnte, weil unterschiedlich geurteilt wurde. Für Rechtsanwalt Cäsar-Preller und die Mandanten eine unbefriedigende Situation. Damit soll nun bald Schluss sein.

Herbert Schmitz: Was können Sie unseren VIP-Business-Club-Mitgliedern konkretes dazu sagen?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, Herr Stephan Seiters, hat nun mitgeteilt, dass sich VW und deren Töchter (u.a. Porsche, Audi, Seat, Skoda) wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB verantwortlich gemacht hat. Die millionenfach eingebaute und nun für unzulässig erklärte Abschalteinrichtung war und ist unzulässig.

Herbert Schmitz: Das ist ja eine sehr erfreuliche Nachricht.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Sehr bedeutungsvoll und vor allem auch positiv,

Denn den Betroffenen drohte ja jederzeit eine Stilllegung ihrer Fahrzeuge. Die vorgeschlagene Lösung von VW, eine Software einzuspielen um damit die Probleme zu lösen, war nach Aussage von allen Fachleuten unbrauchbar und nicht geeignet. Dies hat wohl nun auch der Vorsitzende Richter des BGH erkannt.

Herbert Schmitz: Das heisst, das was VW angeboten hat war nie ausreichend?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Richtig.Der Schaden ist keinesfalls beseitigt und VW kann sich damit den Anspüchen der Betroffenen Autobesitzer, egal ob neu oder gebraucht gekauft, nun nicht mehr entziehen.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller betont ausdrücklich, dass die nun anzumeldenden Ansprüche sowohl Neuwagenbesitzer als auch die Käufer gebrauchter Fahrzeuge betreffen.

Herbert Schmitz: Damit also für alle Diesel-Fahrzeuge?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Eindeutig. VW muss Schadensersatz an die Betroffenen bezahlen. Ich gebe gleich Hinweise zu den Personengruppen und ihre Chancen.

Herbert Schmitz: Wie sind die Entschädigungshöhen?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wichtig. Bei der Höhe sind gewisse Grenzen zu beachten.

Herbert Schmitz: was bedeutet dies konkret?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Die Geschädigten müssen sich die gefahrenen Kilometer als sogenannten Nutzungsvorteil anrechnen lassen.
Egal ob Neu- oder Gebrachtfahrzeug, es gilt eine gleiche Formel, konkretisiert bedeutet dies:

Kaufpreis x selbstgefahrene Kilometer / 300.000 km.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller ergänzend: Das Ergebnis dieser Formel ergibt einen  als Abzugsposition vom ehemalig gezahlten Kaufpreis abzuziehenden Betrag. Dies ist leicht zu berechnen.

Herbert Schmitz: Wer kann nun mit dieser Entscheidung etwas anfangen? Für wen ist dies von Bedeutung?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Folgende Personenkreise gibt es:

  1. Betroffene die bereits geklagt und ein Urteil haben: Wenn die Berufungsfrist abgelaufen ist, bestehen keinerlei Chancen mehr auf Entschädigung.
  2. Betroffene die eine Klage eingereicht haben, bei denen aber noch kein Urteil vorliegt, können nun mit neuen Argumenten auf ein positives Urteil hoffen.
  3. Alle Betroffenen die bisher noch nichts unternommen und abgewartet haben, müssen bzw. sollten nun schnellsten reagieren und klagen.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller dazu weiter: Alle Einzelkläger im Diesel-Abgas-Skandal werden durch diesen Verhandlungstag beim Bundesgerichtshof unterstützt, deren Aussichten auf entsprechende Entschädigungen haben sich erheblich verbessert.

Herbert Schmitz: Wie ist es mit den Verjährungsfristen?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Da mit dem Verhandlungstag vom 05.05.2020 sich der Bundesgerichtshof erstmals mit der Thematik beschäftigt hat, dürfte voraussichtlich eine Verjährung der Ansprüche bislang nicht eingetreten sein.

Herbert Schmitz: Was ist mit den Käufen ab dem 01.01.2016:

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Schadensersatzansprüche dürften auch alldenjenigen Geschädigten zustehen, die ihr Auto nach dem 31.12.2015 erst erworben haben. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 03.04.2020, in den sogenannten Spätkauffällen, auch einen gleichlautenden Schadensersatzanspruch den Geschädigten zugesprochen.

Herbert Schmitz: wie lautet nun ihr Fazit und was ist zu tun?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ein guter Tag für alle Geschädigten im Diesel-Abgas-Skandal. Mit dem Urteil durch den BGH ist noch bis Ende Mai 2020 zu rechnen. Ihre Clubmitglieder und Leser des Interviews können sich aber bereits jetzt bei mir melden, da der Andrang bei den Gerichten wohl gross sein wird.

Herbert Schmitz: Vielen Dank für diese wichtigen aktuellen Informationen.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Gerne stehen wir ihren VIP-Club-Mitgliedern und Partnern beratend zur Seite. Wie gesagt, mit einer kostenlosen Erstberatung.

Zu dem kostenfreien Angebot (Ersteinschätzung) der Kanzlei Cäsar-Preller gelangen Sie über die Homepage:    https://www.caesar-preller.de/

Weitere Informationen zu Joachim Cäsar-Preller:

Joachim Cäsar-Preller
Kanzlei Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia
Uhlandstrasse 4
65189 Wiesbaden

https://www.caesar-preller.de/

 

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