Herbert Schmitz hat ja bereits mehrfach über den Diesel-Abgas-Skandal berichtet. Die Klagen gegen VW waren ja allesamt erfolgreich und die Entschädigungen müssen gezahlt werden.
Die Ansprüche gegen Daimler Benz hingegen sind weiterhin anhängig.
Herbert Schmitz erfuhr heute von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden neue Sachverhalte.
Rechtsanwalt Cäsar Preller aktuell: Die Daimler AG wurde erneut durch das Landgericht Frankenthal im Diesel-Abgasskandal verurteilt. In der Urteilsbegründung stand am 21. April 2020 eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB.
Somit wurde die verbraucherfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt.
Herbert Schmitz: Werden nun mit den Urteilen und den Äußerungen am Bundesgerichtshof und Europäischen Gerichtshof, die Chancen gegen Daimler steigen, denn am 30. April 2020 wurden die temperaturabhängig gesteuerten Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster, als unzulässig bezeichnet.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ja. Die Trendwende gegen die Automobilkonzerne hält damit weiter an.
Ein richterlicher Beschluss wurde auch vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe erzielt. Es wurde im Januar 2020 bemängelt, dass durch das Oberlandesgericht Celle kein Guthaben eingeholt wurde, welches klären könnte, ob eine Manipulation im Abgaskontrollsystem im OM 651 vorgenommen wurde.
Herbert Schmitz: Frage: Die Schadenersatzansprüche können damit nicht einfach als Behauptung abgewiesen werden. Es reicht doch aus, wenn die Argumente schlüssig vorgetragen werden.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Im Diesel-Verfahren müssen jetzt vermehrt Gutachten eingefordert werden. Dadurch können die Vorwürfe der Verbraucher überprüft werden. Bisher äußerte sich Daimler im Verfahren sehr vage.
Der BHG hatte im Januar 2019 festgestellt, dass die Abschaltvorrichtungen mangelhaft sind. In einem Urteil vom Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof den Wolfsburger Autobauer verurteilt. Das Gericht meinte, dass die Abgasmanipulation lange vom Hersteller geplant wurde.
Herbert Schmitz: Als Laie denke ich, dass durch die mögliche Manipulation die Diesel-Fahrzeuge doch im Wert erheblich gemindert sind?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Betroffene Verbraucher sollten eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. In der ersten Instanz wurden bereits einige positive Urteile erstritten.
Herbert Schmitz: Was bedeutet dies konkret für den Kläger?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Die Fahrzeuge haben den Grenzwert um das Fünffache überschritten. Nach dem Urteil der 3. Zivilkammer des Landgericht Frankenthals musste Daimler dem Kläger 52.981,27 Euro plus Zinsen bezahlen. Zusätzlich wird der Kläger von den Autokredit Darlehensverbindlichkeiten freigestellt. Das manipulierte Fahrzeug musste vom Autobauer zurückgenommen werden.
Herbert Schmitz: Können sie uns dieses Beispiel bitte näher erläutern.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Gerne. In diesem Fall wurde der Mercedes-Benz CLS 250 CDI (Abgasnorm 5) vom Kläger zum Preis von 23.900 Euro erworben. Das Gericht entschied, dass Daimler zu Schadenersatz verpflichtet ist, da nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch eine sittenwidrige Schädigung vorlag. Es wurde im Mercedes-Benz eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verwendet. Sie bewirkte, dass in den Abgasen die gesundheitsschädlichen Stickoxide reduziert wurden, wenn sich die Außentemperatur innerhalb von 6 Stunden um unter 3° C verändert hat. Auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden ist ein derartiger Umstand möglich, aber nicht im alltäglichen Leben. Sollten die Stickoxide nicht reduziert werden können, kommt es zur Überschreitung der gesetzlichen Emissionswerte.
Herbert Schmitz: Ich glaube nach alle dem wirklich, dass sich alle Fahrzeugbesitzer dringend kostenlosen anwaltlichen Rat einholen sollten. Alleine sehe ich da wenig Chancen das ganze fundiert vorzutragen?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wir helfen gerne. Telefonisch, oder in einem Beratungstermin. Wir haben die Erfahrungen und helfen jedem Betroffenen zu seinem Recht zu kommen.
Herbert Schmitz: Vor allem im Namen der vielen VIP-Business-Club-Mitglieder bedanke ich mich sehr.
Herbert Schmitz: Kostenfreies Angebot für Ersteinschätzung
Zu dem kostenfreien Angebot (Ersteinschätzung) der Kanzlei Cäsar-Preller gelangen Sie über die Homepage: https://www.caesar-preller.de/
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Joachim Cäsar-Preller
Kanzlei Joachim Cäsar-Preller
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