Ein Interview von Herbert Schmitz:
Coronakrise-die Gastronomie kann öffnen aber auch gleich wieder schließen
Herbert Schmitz: Seit Freitag dem 15.05.2020 darf in Hessen die Gastronomie wieder öffnen.
Es gilt allerdings exklusiv für das Bundesland Hessen die 5 m²- Regel. Das heißt jeder Besucher muss 5m² Freiraum für sich haben. Wie soll das in der Praxis überall funktionieren?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Dies bedeutet im Ergebnis doch für kleinere Betriebe, dass sie überhaupt nicht öffnen können und deren Existenz weiterhin gefährdet ist, weil sie die Möglichkeit für genügend Tische nicht haben. Und selbst wenn es wenige Kapazitäten gäbe, wäre doch der Umsatz so gering, und die Kosten für Personal usw. so hoch, dass es unwirtschaftlich wäre. Wer will schon arbeiten um Verluste zu machen
Herbert Schmitz: Schlicht und einfach gesagt, fehlt es oft nicht nur an der Möglichkeit, die 5 m²-Regel umzusetzen, sondern auch an der Wirtschaftlichkeit.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ja, das gilt übrigens nicht nur für die kleinen Betriebe. Auch für mittlere und große Restaurants und Gaststättenbetriebe bringt die 5 m² Regelung mit sich, dass Sie vielleicht nur ¼ Ihrer Sitzplätze belegen können. Dies bei gleicher Kostenlast was im Ergebnis zu vorprogrammierten Verlusten führen wird.
Herbert Schmitz: Mit dieser 5m² Regelung in Hessen kommt es praktisch zu einer Fortsetzung der Betriebsschließung. Nur dass man es nicht so direkt formuliert und das Wort der zwangsweisen Schliessung und eventuelle Ansprüche vermeidet oder vermeiden will?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wie bei der angeordneten Betriebsschliessung, sind wir auch hier nun weiterhin der Rechtsauffassung, dass es hierfür Entschädigungsleistungen geben muss. Wir beraten Sie hierzu gerne. Das erste Orientierungsgespräch ist dabei kostenfrei. Das Orientierungsgespräch kann telefonisch aber auch persönlich stattfinden.
Herbert Schmitz: Wir haben festgestellt, dass einige Mitglieder des VIP-Business-Club betroffen sind und werden diesen gerne ihren Service und ihr kostenfreies Angebot empfehlen. Vielen Dank für dieses Gespräch.
Zu dem kostenfreien Angebot (Ersteinschätzung) der Kanzlei Cäsar-Preller gelangen Sie über die Homepage: https://www.caesar-preller.de/
Weitere Informationen zu Joachim Cäsar-Preller:

Joachim Cäsar-Preller
Kanzlei Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia
Uhlandstrasse 4
65189 Wiesbaden
Leider ist für die Gastronomie die Krise immer noch nicht vorbei. Herbert Schmitz vielen Dank für den tollen Artikel.