Herbert Schmitz im Interview: Ansprüche von Arbeitnehmern

Herbert SchmitzHerbert Schmitz im Interview mit mit Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

 

Herbert Schmitz und der VIP-Business-Club sorgen sich auch um die vielen Arbeitnehmer, die durch die Corona-Krise erhebliche Einbußen hinnehmen müssen. Daher führte Herbert Schmitz ein aktuelles Interview zu diesem Thema mit Herrn Rechtsanwalt Cäsar-Preller in dessen Kanzlei in Wiesbaden:

Herbert Schmitz: Viele Unternehmen ordnen Kurzarbeit an oder sprechen sogar die Beendigungskündigung zu Arbeitsverhältnissen aus.
Wie müssen hierauf die Arbeitnehmer reagieren?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Dabei fragt es sich zuerst, welche Rechte die Arbeitnehmer besitzen. Will der Arbeitgeber in die Kurzarbeit gehen, so benötigt er grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitnehmers hierzu.

Herbert Schmitz: Und wie ist es wenn ein Betriebsrat existiert?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Anderes gilt, wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt.
Hier würde dann die Zustimmung des Betriebsrats reichen.

Herbert Schmitz: Und welche Leistungen kann er erwarten?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Hat der betroffene Arbeitnehmer keine Kinder, so erhält er 60% des vorangegangenen Nettolohns. Gibt es Kinder, so sind es 67%. Auf jeden Fall klafft eine Lücke zwischen dem Kurzarbeitergeld und der früheren Entlohnung.

Herbert Schmitz: Gibt es Möglichkeiten, diesen enormen Einkommensverlust auszugleichen?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Hier stellt sich die Frage, was ein Arbeitnehmer unternehmen kann. Geht es um eine Beendigungskündigung, dann steht dem Arbeitnehmer mit dem Kündigungsschutzgesetz eine Möglichkeit zur Verfügung, sich gegen die Kündigung zu wehren.

Herbert Schmitz: Gibt es dabei Fristen die zu beachten sind?

Rechtsanwlt Cäsar-Preller: Sehr wichtiger Punkt. Hier muss man nämlch schnell agieren, denn der Arbeitnehmer hat seit Erhalt der Kündigung nur drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage wirksam zu erheben.

Herbert Schmitz: Vielen Dank für das Gespräch.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Jederzeit gerne.

Zu dem kostenfreien Angebot (Ersteinschätzung) der Kanzlei Cäsar-Preller gelangen Sie über die Homepage:    https://www.caesar-preller.de/

Weitere Informationen zu Joachim Cäsar-Preller:

Joachim Cäsar-Preller
Kanzlei Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia
Uhlandstrasse 4
65189 Wiesbaden

https://www.caesar-preller.de/

 

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

6 + 17 =